Seminar
Abwicklung von Werklieferungen und Dienstleistungen im Reverse-Charge-Verfahren

Die Leistungen des Maschinenbaus umfassen sehr häufig Lieferungen und Montagen bzw. Installationen (Werklieferungen) beim Kunden – vornehmlich im Ausland. Darüber hinaus werden häufig auch Dienstleistungen wie Engineering, Inbetriebnahmen, Wartungen und Reparaturen, Personalgestellungen und Ähnliches erbracht.
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist bei allen Agierenden beliebt – geht doch die Steuerschuldnerschaft unbürokratisch auf den Leistungsempfänger über. Zeit- und kostenaufwändige Registrierungen sind damit überflüssig. Doch nicht immer ist das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar. Die EU-Richtlinie gibt vor, für welche Leistungen das Verfahren zwingend anzuwenden ist und in welchen Fällen den Staaten ein Wahlrecht gewährt wird.
Das Seminar vermittelt den Rechtsrahmen der EU-Richtlinie und die jeweilige Ausgestaltung in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Anhand von Fallstudien werden Anlagenbauprojekte umsatzsteuerlich analysiert. Wer kann das Reverse-Charge-Verfahren nutzen und wer muss sich registrieren lassen? Welche Besonderheiten gibt es in den Mitgliedstaaten zum Thema Bauleistungen? Welche Gestaltungen sind steuergünstig? Die Antworten auf diese Fragen sind stets länderbezogen. Wir blicken in diesem Seminar auf wichtige EU-Staaten und einige Drittstaaten.
Inhalte
Werklieferungen
- im Deutschen Umsatzsteuerrecht
- im Europäischen Recht
- Fallstudien für ausgewählte Länder
Sonstige Leistungen, Dienstleistungen
- im Deutschen Umsatzsteuerrecht
- im Europäischen Recht
- Fallstudien für ausgewählte Länder
Methoden
Experteninput, Fallstudien aus der Praxis, Erfahrungsaustausch
Wie profitieren Sie von diesem Seminar?
Die Teilnehmer lernen, die im Maschinenbau üblichen Fallgestaltungen auf ihre umsatzsteuerlichen Konsequenzen hin zu untersuchen und einer passenden Lösung zuzuführen. Dabei werden die Besonderheiten ausgewählter Staaten einbezogen.
Zielgruppe
Geschäftsführung, Mitarbeiter der Abteilungen Rechnungs-wesen und Steuern, Projektmanager im Anlagenbau sowie Projektcontroller
Grundkenntnisse
Die Teilnehmer benötigen Grundkenntnisse, wie sie beispielsweise im Seminar Umsatzsteuerrisiken im grenzüberschreitenden Maschinen- und Anlagenbau vermittelt werden.
Seminarleitung

Ulrich Meißner, LL.M.
Diplom-Volkswirt und Steuerberater. Er ist Steuerreferent beim VDMA und dort seit vielen Jahren für die Umsatzsteuer verantwortlich. Ulrich Meißner leitet den VDMA-Arbeitskreis Umsatzsteuer und ist regelmäßig Referent bei Seminaren sowie Autor von Veröffentlichungen zu umsatzsteuerlichen Themen.
Mag. Günther Platzer
Geprüfter Steuerberater und Leiter der Umsatzsteuerabteilung der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz, Österreich. Seine fachlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind umsatzsteuerliche Problemstellungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in der Europäischen Union sowie in ausgewählten Drittstaaten.Veranstaltungsdetails
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