Seminar
Steuerliche Optimierung von Arbeitseinsätzen im Ausland

Es sind die Arbeitnehmer, die den Erfolg einer Investition im Ausland garantieren. Hinter ihnen muss ein leistungsstarkes Team im Stammhaus stehen. Von diesem wird erwartet, jede Arbeitnehmerentsendung erfolgreich durchzuführen. Bei jeder Entsendung gilt es, eine Reihe von komplizierten Gesetzen und Vorschriften streng zu befolgen. Nur durch das restlose Ausschöpfen und richtige Umsetzen bestehender Gesetze und Vorschriften kann eine Arbeitnehmerentsendung optimiert und erfolgreich durchgeführt werden.
Doch welche steuerlichen Gesetze und Vorschriften müssen bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland beachtet werden, um die Arbeitseinsätze im Ausland erfolgreich durchzuführen?
Inhalte
Grundlagen
- Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
- Steuerpflicht im Ausland
- Entstehung und Vermeidung von Doppelbesteuerung
Doppelbesteuerungsabkommen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
- 183-Tage-Regelung nach Art. 15 OECD-MA
- Betriebsstättenvorbehalt
- Wirtschaftlicher Arbeitgeber, Zuordnung der Einkünfte
- Nachweispflichten und Kontrollmitteilungen
Auslandstätigkeitserlass
- Begünstigte Tätigkeit
- Fristen, Unterbrechungen
- Sonderfälle
Weitere Aspekte
- Verfahren beim Lohnsteuereinbehalt
- Nachweispflichten
- Fürsorgepflicht und Haftung
Methoden
Vorträge, gestützt auf praktische Beispiele; Diskussion, Bearbeitung von Steuerfällen, die von den Teilnehmern geschildert werden sowie Erfahrungsaustausch und Reflexion
Wie profitieren Sie von diesem Seminar?
Sie kennen die steuerrechtlichen Probleme bei der Arbeitnehmerentsendung ins Ausland und erhalten Lösungsansätze dazu. Zudem sind Sie in der Lage, steuerrechtliche Risiken in Ihrem Unternehmen zu analysieren und den Einsatz von in- und ausländischen Steuerberatern zu koordinieren.
Zielgruppe
Personalleiter und verantwortliche Mitarbeiter aus Personalabteilungen, Steuer- und Finanzverantwortliche, international tätige Führungskräfte, Mitarbeiter der Rechtsabteilung, Mitglieder der Geschäftsleitung
Seminarleitung

RA Monika Weltin
Stellvertretende Leiterin der Abteilung Steuern im VDMA. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen: Abkommen zur Doppelbesteuerung, Entsendung von Arbeitnehmern und Besteuerung von Betriebsstätten.
Ariane Apel
arbeitet in der Steuerabteilung der Siemens AG und befasst sich seit 2009 u.a. mit Fragen des internationalen Steuerrechts. Darüber hinaus ist sie Privatdozentin an der Bundesfinanzakademie und war im Jahr 2019 Co-Vorsitzende des VDMA Arbeitskreises Internationale Arbeitnehmerentsendungen.Veranstaltungsdetails
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Dieses Seminar ist auch als firmeninterne Schulung verfügbar.
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