Beratung

Maschinensicherheit und KonformitätsbewertungNeu

Herstellerpflichten und Kundenwünsche umsetzen

Bildmotiv der Beratung Maschinensicherheit und Konformitätsbewertung
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Die Anforderungen an die Maschinensicherheit sind gesetzlich geregelt und im Europäischen Wirtschaftsraum harmonisiert. Vorschriften zur CE-Kennzeichnung von Maschinen und Maschinenanlagen adressieren die Pflichten des Herstellers und die technischen Anforderungen an die Produkte, wie beispielsweise Maschinen oder elektrische Betriebsmittel. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt dabei die Sicherheitsanforderungen für Maschinen und Maschinenanlagen sowie gleichgestellte Produkte.

Bei der Anwendung der Maschinenrichtlinie gibt es unterschiedliche Schwerpunkte der Rechtsauslegung, die teilweise miteinander verknüpft sind. In der Beratung „Maschinensicherheit und Konformitätsbewertung“ erläutern wir Ihnen die Schwerpunkte konkret, um anschließend die Rückschlüsse auf andere Bereiche untersuchen zu können.

Die geplante „EU-Verordnung über Maschinenprodukte“ wird die bisherige Maschinenrichtlinie wahrscheinlich ab dem Jahr 2026 ablösen und eine neue gesetzliche Basis bilden. Der VDMA betreut intensiv das Gesetzgebungsverfahren, zum Beispiel im Rahmen der Machinery Expert Group der EU-Kommission.

Im Rahmen dieser Beratungsleistung beleuchten wir gemeinsam mit Ihnen die offizielle Rechtsauslegungen sowie die behördliche Vollzugspraxis und anstehende Änderungen.

Inhalte

  • Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie – Unterscheidung zwischen Maschinen und unvollständigen Maschinen
  • Die unvollständige Maschine – was sind die Kriterien bzw. die Folgen der Einordnung und welche Herstellerpflichten sind zu erfüllen?
  • Konformitätsbewertungsverfahren und Risikobeurteilung – die gesetzlich erforderliche Grundlage zum Ausstellen der EU-Konformitätserklärung
  • Kundenbeistellungen – wie können Beistellungen des Kunden rechtskonform eingebunden werden?
  • Umbau und Erweiterung von Maschinen und Maschinenanlagen – die Kriterien und die Rechtsfolgen der wesentlichen Veränderung
  • Maschinenanlagen – die Gesamtheit von Maschinen oder eine Aneinanderreihung einzelner Maschinen mit CE-Kennzeichnung
  • Maschinen, die auch eine Funkanlage im Sinne der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU sind
  • Betriebsanleitung – was ist Gegenstand der Betriebsanleitung und was nicht?
  • EU-Rechtsrahmen zur CE-Kennzeichnung und Pflichten der Wirtschaftsakteure, wie Händler, Einführer und Bevollmächtigter
  • EU-Marktüberwachungsverordnung und neue Herstellerpflichten
  • Neue EU-Verordnung Maschinenprodukte – was kann auf den Hersteller zukommen?
  • UKCA-Kennzeichnung – was sind die Voraussetzungen zum Anbringen der britischen Konformitätskennzeichnung?

Beratungsziel

Ziel der Beratung ist es, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden bei der Anwendung der gesetzlichen Regelung zu unterstützen. Dabei beleuchten wir mit Ihnen konkrete Anwendungsfälle aus Ihrer Unternehmenspraxis. Sie erhalten für Ihr Unternehmen ganzheitliche Informationen zu den Herausforderungen der gesetzlichen Regelungen zur Maschinensicherheit. Wir zeigen auf, wie Sie Kundenwünsche kompatibel mit der neuen Regelung realisieren und Strategien und Argumentationsketten gestalten können, um die Realisierung eines Projekts voranzutreiben und wirtschaftlichen Risiken entgegenzuwirken.


Ihr Berater

Thomas Kraus: Maschinenbau-Ingenieur mit langjähriger Tätigkeit als Leiter der Entwicklung und Konstruktion in mittelständischen Unternehmen des Maschinenbaus. Seit 2002 ist er im VDMA zuständig für gesetzliche Regelungen zur Produktsicherheit und zum betrieblichen Arbeitsschutz. Herr Kraus ist Experte für die Anwendung relevanter CE-Kennzeichnungsvorschriften, wie beispielsweise der Maschinenrichtlinie.


Ihre Investition

Die Höhe der Investition ist abhängig von Art und Umfang der Beratung. In einem Vorgespräch klären wir mit Ihnen den konkreten Bedarf. Darauf aufbauend erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Angebotsdetails

Diese Beratung bieten wir als firmeninterne Leistung an. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein individuelles Angebot.

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